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Die neue EU-Spirituosenverordnung – Teil 1

Ihre neue Grundlage

Die neue europäische Spirituosen-Grundverordnung "2019/787" gilt teilweise bereits seit 8. Juni 2019, insbesondere die Vorschriften über die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben (g. A.) im Spirituosensektor. Überwiegend wird die neue Spirituosen-Grundverordnung jedoch erst ab dem 25. Mai 2021 zur Anwendung kommen. Wir stellen Ihre wichtigste "Arbeitsgrundlage" in zwei Folgen vor.

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Die wichtigste Zielsetzung der neuen EU-Spirituosen-Grundverordnung bestand darin, diese an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzupassen. Ziel des AEUV war es, der EU-Kommission vermehrt Befugnisse zu übertragen, um schneller und flexibler Ausführungsrecht zu erlassen. Eine weitere Zielsetzung bestand darin, im Spirituosensektor das System der Eintragung und des Schutzes von geografischen Angaben (g.A.) an das für sonstige Agrarprodukte und Lebensmittel geltende und in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 verankerte zweistufige Eintragungssystem anzugleichen. Schließlich ging es darum, rechtliche Klarstellungen oder Präzisierungen vorzunehmen.
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