Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ist es unter den folgenden Voraussetzungen möglich, dass einem Landwirt der elterliche Hof zugewiesen wird: Zuweisungsgegenstand kann lediglich ein landwirtschaftlicher Betrieb sein, der zu einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört. Es ist beim zuständigen Gericht ein dementsprechender Antrag zu stellen. Die Erbengemeinschaft darf sich nicht über den streitigen Grundbesitz auseinandergesetzt haben. Die Zuweisung ist nur zulässig, wenn der Betrieb mit einer zur Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle versehen ist und seine Erträge ohne Rücksicht auf die privatrechtlichen Belastungen im Wesentlichen zum Unterhalt einer bäuerlichen Familie ausreichen. Die Miterben müssen eine...