Notfall-Schutz vor Kirschessigfliege
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) vom 05. August bis zum 03. Dezember 2016 befristet für 120 Tage zugelassen. Im Rahmen einer Notfallsituation nach Artikel 53 ist das Mittel vorübergehend gegen die Kirschessigfliege in Zwetschge, Pflaume, Mirabelle, Pfirsich und Aprikose im Freiland zugelassen.
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Das Mittel kann gegen erwachsene Kirschessigfliegen ab Befallsbeginn und Warndienstaufruf ab Pflückreife (BBCH 87) mit 0,0375 Liter je Hektar und Meter Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser je Hektar und Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen. Wartezeit: sieben Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 Prozent - 40 Meter, 99 Prozent - 10 Meter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT110 zu beachten.
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