In der Europäischen Union ist einheitlich vorgeschrieben, welche Verbraucherinformationen jede Lebensmittelverpackung tragen muss. Das gilt auch für Spirituosenverpackungen bzw. Spirituosenflaschen. Die Kennzeichnung bzw. Etikettierung von Spirituosen besteht aus einer Reihe von obligatorischen Angaben, darunter die Angabe des vorhandenen Alkoholgehaltes. Die Angabe des vorhandenen Alkoholgehaltes richtet sich nicht nach dem spezifischen EU-Spirituosenrecht der Verordnung (EG) Nr. 110/2008, sondern nach der horizontalen, für alle Lebensmittel geltenden EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011, kurz LMIV, die seit 13. Dezember 2014 gilt. Prüft man Spirituosenetiketten auf ihre Richtigkeit, so stellt man gerade bei der Angabe des...