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„Zusammengesetzte Bezeichnungen“

Für Spirituosen, die nach dem 20. Mai 2009 hergestellt wurden bzw. werden, sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.110/2008 einzuhalten. In KB 8/2009 wurde bereits auf allgemeine und produktspezifische Regelungen eingegangen. Hier deutete sich die Problematik der Anwendung der Artikel 9 bis 11 der neuen Verordnung bereits an.

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
BWW Digital Artikel
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