Downgrading ist rechtlich zulässig
Ein vollumfängliches Downgrading von Fleischprodukten ist grundsätzlich kompatibel mit deutschem und europäischem Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung, das die Denkfabrik Agora Agrar vorgelegt hat.
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Ein vollumfängliches Downgrading – also die Möglichkeit, Fleischprodukte mit hohen Tierwohlstandards auch in niedrigeren Haltungsstufen vermarkten zu können – ist sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass ein solches Instrument strikt als Mindeststandardkennzeichnung ausgestaltet und klar kommuniziert wird. Das ist das Ergebnis eines gut-30-seitigen Rechtsgutachtens, das der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen, Prof. José Martinez, im Auftrag der Denkfabrik Agora Agrar verfasst hat. „Vollumfängliches Downgrading ist rechtlich möglich – und es ist wichtig für die Praxis“, erklärte Agora Agrar-Direktor Prof. Harald Grethe...
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