Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen kann eine Beerntung erschweren oder unmöglich machen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Vorernteanwendungen mit Glyphosat-Mitteln seit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 verboten sind. | Dr. Friedrich Merz, Regierungspräsidium Stuttgart