Brachen kurbeln Artenvielfalt an
Ab 2023 müssen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Land vier Prozent Flächenstilllegung ausweisen, auch wenn für diese Saison eine Ausnahme gilt. Vogelbestände profitieren deutlich von solchen Brachflächen, vor allem in Landschaften mit mittlerer struktureller Komplexität. Das haben das Thünen-Institut und die Georg-August-Universität Göttingen herausgefunden.
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