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Ruhen einzelner Anwendungen und Teilrücknahme der Zulassung

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Die Anwendung von Professional in Ackerbohnen ist seit dem April 2023 nicht mehr zulässig.
Die Anwendung von Professional in Ackerbohnen ist seit dem April 2023 nicht mehr zulässig.
Das BVL hat das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels ‘Professiona’ mit dem Wirkstoff Prosulfocarb für viele Anwendungen angeordnet. Seit dem 13. April ist die Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree, Bleichsellerie, Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie, Knollensellerie, Schwarzwurzel und Meerrettich unzulässig. Zusätzlich wird die Erweiterung der Zulassung von ‘Professional’ um die Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbohne zurückgenommen. Damit ist seit dem April 2023 die Anwendung in Ackerbohne nicht mehr zulässig. Die Anwendung in Kartoffel, Wintergerste und Winterweichweizen bleibt zulässig. | Dr. Jonathan Mühleisen, Referent für...
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