Neue Vorgaben für Sauen greifen schon bald
Die Zeit drängt: In spätestens sechs Jahren, genauer gesagt am 9. Februar 2029, läuft die Übergangsfrist für die Haltung von Sauen im Deckzentrum und die Aufstallung von Zuchtläufern eine Woche vor der geplanten Besamung aus. So sieht es die vor zwei Jahren in Kraft getretene, novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Alt- und Bestandsgebäude vor. Die Übergangsfrist für die Haltung abferkelnder Sauen läuft am 9. Februar 2036 endgültig aus. Zuvor müssen die davon betroffenen Ferkelerzeuger ein durchgetaktetes Um- oder Neubaukonzept vorlegen oder alternativ ihren Ausstieg aus dem Betriebszweig bekanntgeben.
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