Damit keine Nährstoffe verloren gehen
Die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen", kurz Stoffstrombilanzverordnung, erfordert seit 1. Januar 2018 die Darstellung der Nährstoffflüsse in den" und aus dem" landwirtschaftlichen Betrieb. Seit Januar 2023 sind nun deutlich mehr Betriebe bilanzierungspflichtig.
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