So knabbern Schweine gesetzeskonform
Fast zwei Jahre nach dem Start der gesetzlich verpflichtenden Vorlage von organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial sind nach wie vor Fragen bei der Abgrenzung zum Raufutter und zu den sonstigen Anforderungen offen. Die Pflicht zur Verwendung von Beschäftigungsmaterial betrifft alle Schweinebetriebe, der verpflichtende Einsatz von Raufutter nur Betriebe der Initiative Tierwohl (ITW). Einige, aber nicht alle Beschäftigungsmaterialien, können auch Raufutter sein. Worauf es ankommt, erläutert Ihnen Andrea Meyer von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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