Die Unkrautbekämpfung in Ackerbohne und Futtererbse ist nur nach der Saat bis vor dem Auflaufen möglich. Geeignete Herbizide sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023" auf den Seiten 66 und 67 zusammengestellt. Auf Äckern in Schutzgebieten (wie FFH-, Vogelschutz-, Landschaftsschutzgebieten) ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein markiertes Spritzfenster (Maßnahmenblatt A 8.1 Erfolgskontrolle; www.ltz-bw.de > Arbeitsfelder > Integrierter Pflanzenschutz) pro Bewirtschaftungseinheit anzulegen. Das Spritzfenster soll eine Länge von mindestens 10 Metern und eine Breite von mindestens zwei Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 Meter) haben und in einem Abstand von mindestens 10 Metern zum Feldrand liegen. |...