Rechtliche Hinweise der Bauernverbände für Waldbesitzer
Verkehrssicherungspflicht für den Wald
Gestattet der Waldbesitzer Dritten, zum Beispiel der Gemeinde, Vereinen oder örtlichen Initiativen, bauliche Anlagen in seinem Wald zu errichten, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang seiner Verkehrssicherungspflicht. Beispiele für solche Anlagen Dritter im Wald sind Waldkindergärten, Mountainbike-Parcours mit Sprüngen und Rampen, Kinderspielplätze, Hochseilgärten oder ähnliche Anlagen der Erholung.
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