Der kritische Blick auf Therapiehäufigkeiten
Das Landwirtschaftsministerium (MLR) hat ein Merkblatt herausgegeben, das die Vorgaben des Tierarzneimittelgesetzes zum neu geänderten Antibiotikaminimierungskonzept darstellt. Die neuen Vorgaben gelten für alle Halter von Nutztieren. Bestandsmeldungen erfolgen weiterhin halbjährlich durch den Tierhalter, die Meldung über den Einsatz von Antibiotika übernimmt nun der Tierarzt.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.