Privatwaldberatung und Betreuung im Land
Vor drei Jahren zum 1. Januar 2020 wurde mit einer großen Forstreform die Forstverwaltung in Baden-Württemberg grundlegend umgebaut. Zuständig für den Privatwald sind die Landesforstverwaltung beziehungsweise die Förstämter vor Ort. Sie sind die erste Anlaufstelle für alle Waldbesitzer.
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