Frist für Grundsteuererklärung B läuft ab
Bei der Verabschiedung des neuen Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg hat sicherlich niemand gedacht, dass die Umsetzung des einfach gehaltenen Rechts in der Praxis so große Probleme bereiten wird. Die gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärungen zur Grundsteuer B wurde vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert. Geblieben sind jedoch die gleichen Probleme wie zuvor.
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