Obacht beim Parallelhandel
Aufgrund des unterschiedlichen Preisniveaus werden Pflanzenschutzmittel von Händlern, in Grenznähe auch von Anwendern, oft aus anderen Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland eingeführt. Dies ist nur zulässig, wenn das parallel gehandelte Mittel in seiner Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) identisch ist. Auch die Form der Verpackung muss identisch oder gleichwertig sein.
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