Hohe Ansprüche an Kontaminationsvorsorge
Ökolandwirte und -landwirtinnen sind gemäß der Öko-Verordnung verpflichtet, das Vorhandensein nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe mit passenden Vorsorgemaßnahmen zu vermeiden. Am 1. Januar 2022 trat die überarbeitete Verordnung in Kraft. Mit ihr erhöhen sich die Anforderungen an Biobetriebe.
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