Der Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2023 ist der 1. Januar 2023. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2022 versandt. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2023 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie bitte bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf Paragraf 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Die Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) im Land sind zum 1. Februar 2023 meldepflichtig. Alle der Tierseuchenkasse bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2023 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine,...