Ende dieses Jahres endet eine Ausnahmebestimmung für Milchabgabeautomaten, welche die Mess- und Eichverordnung (MessEV) betrifft. Darüber hat die Abteilung 10 des Regierungspräsidiums Tübingen (Eich- und Beschusswesen) den Landesbauernverband (LBV) informiert. Die Ausnahme galt bislang für Milch bei der direkten Abgabe durch den Erzeuger über Milchabgabeautomaten, die vor dem 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden. Für solche Automaten ist die Ausnahme im MessEV auf den 31. Dezember 2022 beschränkt. Demnach unterliegen Milchabgabeautomaten ab 1. Januar 2023 wieder ausnahmslos dem Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der MessEV. Ungeeicht dürfen solche Geräte ab 1. Januar 2023 nicht mehr im geschäftlichen Verkehr...