Ihre Grundsteuererklärung müssen Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) bis Ende Oktober einreichen. Nachdem es aber auf der Steuer-Plattform Elster zu technischen Schwierigkeiten kam, haben die Finanzämter beschlossen, Erinnerungen für eine versäumte Abgabe erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres zu verschicken. Die Informationsschreiben zur Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaf sollen nicht mehr wie vorgesehen Mitte Oktober, sondern erst im Januar 2023 versandt werden.
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