Nach dem Drusch sollten Ausfallgetreide oder -raps und Unkräuter durch eine flache Bodenbearbeitung zum Keimen angeregt werden. Das gilt vor allem für Flächen, die stark mit Ackerfuchsschwanz verunkrautet sind. Die aufgelaufenen Unkräuter und Ausfallkulturen können dann flach eingearbeitet werden. Die Anwendung von Glyphosatmitteln ist grundsätzlich verboten in: Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten . Außerhalb dieser Gebiete dürfen die Mittel nur dann genutzt werden, wenn alle Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes geprüft und wenn möglich durchgeführt wurden. Erlaubt sind Glyphosatmittel nach der Ernte zur Bekämpfung schwer bekämpfbarer Unkräuter auf betroffenen Teilflächen, wie...