Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen kann eine Beerntung erschweren oder unmöglich machen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Vorernteanwendungen mit Glyphosatmitteln seit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 verboten sind.