Unkrautmanagement ohne Glyphosat
Seit September 2021 ist der Einsatz von Glyphosat-haltigen Herbiziden in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten verboten. Auch in anderen Schutzgebietskategorien ist eine Anwendung nicht erlaubt oder nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Damit fehlt der wesentliche Grundbaustein für die Unkrautregulierung im Baum- und Strauchbeerenobst im Frühjahr und Herbst, denn mit anderen Herbiziden ist das nicht vollständig zu kompensieren.
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