Lockerungen bei den Coronavorgaben
Im Zuge der Änderungen am Infektionsschutzgesetz wurde auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in reduziertem Umfang verlängert. Anstatt, wie vorgesehen, lief die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht am 19. März aus, vielmehr wurde der gesetzlich Maximalspielraum ausgenutzt, sodass die Verordnung nun bis zum 25. Mai gilt.
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