Die Unkrautbekämpfung in Ackerbohne und Futtererbse ist nur nach der Saat bis vor dem Auflaufen möglich. Geeignete Herbizide sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022" zusammengestellt. Auf Äckern in Schutzgebieten (FFH-, Vogelschutz-, Landschaftsschutzgebieten und anderen) ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein markiertes Spritzfenster pro Bewirtschaftungseinheit anzulegen. Das Spritzfenster soll eine Länge von mindestens zehn Metern und eine Breite von mindestens zwei Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens fünf Meter) haben und in einem Abstand von mindestens zehn Metern zum Feldrand liegen. | Dr. Friedrich Merz, Regierungspräsidium Stuttgart Mehr zum Spritzfenster auf Maßnahmenblatt A 8.1 Erfolgskontrolle:...