Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln
Aufgrund des unterschiedlichen Preisniveaus werden Pflanzenschutzmittel von Händlern, in Grenznähe auch von Anwendern, oft aus anderen Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland eingeführt. Dies ist nur zulässig, wenn das parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel in seiner Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel (Referenzmittel) identisch ist. Auch die Verpackung muss identisch oder gleichwertig sein.
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