Der Zoll hat die Formulare für die Abfindungsanmeldung überarbeitet. Seit dem ersten Januar 2022 ist die Verwendung der neu gestalteten Formulare verpflichtend. Die Überarbeitung betrifft die unten aufgeführten Formulare: 1219 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe) 1220 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe) 1221 – Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers Eine Verwendung der alten Formulare führt ab dem ersten Januar 2022 zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldungen. Die neuen Formulare stehen bereits im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung ( www.formulare-bfinv.de ) zum Download zur Verfügung. Dazu einfach die gewünschte Formularnummer in das Suchfeld eingeben....