In den Wintermonaten ist der Oberboden normalerweise wassergesättigt. Somit kann jede Überfahrt eine günstige Bodenstruktur zerstören und die Entstehung von Schadverdichtungen hervorrufen. Zum Schutz des Bodens sollten unvermeidliche und nicht verschiebbare Bearbeitungsmaßnahmen nur bei oberflächennah gefrorenem Boden erfolgen. Ist eine Eindringtiefe des Frostes von 3 cm, besser jedoch von 5 bis 7 cm, vorhanden, so kann dies Schadverdichtungen durch Überfahrten und Bearbeitung verhindern. Beachtet werden sollte: Um die gleiche Tiefe zu erreichen, muss der Frost unter Zwischenfruchtbeständen länger einwirken als auf unbewachsenem Land. Der Boden ist jedoch am Vormittag länger gefroren. Pausen und Abstände der Fruchtfolge einhalten Die...