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Geändertes Meldeverfahren für Masttiere

Am 1. November 2021 wurden durch das 17. Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz Neuerungen bei der Mitteilungspflicht zur staatlichen Antibiotikadatenbank in HI-Tier eingeführt.

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Das Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz bringt Neuerungen für Mäster.
Das Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz bringt Neuerungen für Mäster.Landpixel/Mühlhausen
Um die Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier zu erhalten, wurde im Jahr 2014 das bundesweite Antibiotika-Minimierungskonzept eingeführt. Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1000 Puten oder 10000 Hühner mästen, müssen ihre Antibiotikaanwendungen melden. Seit November 2021sind nun die Änderungen zum Arzneimittelgesetz gültig und bei den Mitteilungen zum zweiten Halbjahr 2021 zu beachten. Diese sind wie gehabt spätestens bis zum 14. Januar 2022 abzugeben. Darüber hinaus werden zukünftig die gesetzlichen Vorgaben zur Antibiotikadatenbank aus dem Arzneimittelgesetz zum 28. Januar 2022 in das neue Tierarzneimittelgesetz überführt, was aber keine weiteren Änderungen mit sich bringt. Neuerungen...
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