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Terbuthylazin

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Damit keine Abbauprodukte von Terbuthylazin ins Grundwasser gelangen, hat die EU-Kommission die Verwendung beschränkt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird deshalb für alle derzeit zugelassenen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmittel bis spätestens 14. Dezember 2021 die Anwendungsbestimmung NG362 erteilen: „Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin/ha durchgeführt werden." Die Bestimmung gilt dann auch für Mittel in alten Packungen. Ab 2022 müssen Anwender vor einer Behandlung in Mais, Lupine-Arten, Sorghumhirse oder Zuckermais prüfen, ob in den zwei vorangegangenen...
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