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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Insektenschutzpaket des Bundes bringt Änderungen

Jetzt wird es enger für Glyphosat

Das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland wurde am 30. August verkündet. Artikel 3, in dem das Pflanzenschutzgesetz geändert wird, trat am 1. September in Kraft. Hier erfahren Sie, was sich im Pflanzenschutz ab sofort ändert.

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Die Anwendung von Glyphosat ist jetzt stark eingeschränkt. In Wasserschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist die Anwendung verboten, unter anderem zum Insektenschutz.
Die Anwendung von Glyphosat ist jetzt stark eingeschränkt. In Wasserschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist die Anwendung verboten, unter anderem zum Insektenschutz.
Die schwerwiegendsten Änderungen in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden mit der 5. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAV) am 7. September verkündet und traten am folgende Tag in Kraft. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist jetzt stark eingeschränkt: In Wasserschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist die Anwendung verboten. Spätanwendungen vor der Ernte sind ebenfalls verboten. Bei Direktsaat und Mulchsaat bleibt die Anwendung erlaubt. Auf allen anderen Flächen ist eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung nur zulässig zur Bekämpfung von Wurzelunkräutern wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde,...
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