Alles andere als trocken
Das Thema polarisiert: die Zuckerung von Destillaten. So hat auch die Nachricht, dass in der neuen EU-Spirituosenverordnung 2019/787 Höchstgrenzen von Zucker für bestimmte Kategorien neu definiert sind, für Unruhe gesorgt. Doch Aufklärung tut not, denn die Höchstwerte sind ja keine Verpflichtung, man muss nicht zuckern. Und man darf das auch kenntlich machen. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, wie Sie rechtskonform in der Etikettierung verdeutlichen, dass Ihre Erzeugnisse ohne Abrundungszuckerung hergestellt sind.
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