Sowohl in Wasserschutzgebieten als auch in den Nitratgebieten müssen die Nitratbelastungen durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden (§13a DüV). Ein wesentliches Monitoring-Instrument ist hierbei die Beprobung der landwirtschaftlichen Flächen auf den Nitratgehalt im Herbst. Innerhalb der Wasserschutzgebiete erfolgt diese bereits seit mehr als 30 Jahren im Rahmen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Die Bewirtschaftungsauflagen, die Herbstbeprobung sowie die darauf aufbauende Wasserschutzberatung zeigen beachtlichen Erfolg: Die Nitratgehalte im Grundwasser in den Wasserschutzgebieten des Landes sind rückläufig – wenngleich dies auch nicht für jedes einzelne Wasserschutzgebiet gilt. Für...