Schutz von FFH-Mähwiesen
Um FFH-Mähwiesen zu bewirtschaften, braucht es Wissen und Begeisterung für die bunte Blumenvielfalt. Zur Bewirtschaftung gibt es zwar Empfehlungen, aber keine konkreten Vorgaben. Allerdings gilt das Verschlechterungsverbot. Danach sind die Landwirte verpflichtet, die für den Lebensraum typischen Pflanzenarten zu erhalten. Worauf es dabei ankommt, wird in einer Beitragsserie aufgegriffen. Im ersten Teil geht es um Entstehung, Erfassung und Überwachung von FFH-Mähwiesen und welche Folgen eine Bestandsveränderung hat.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.