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Gemeinsamer Antrag

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weist die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Gemeinsamen Antrag noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, darauf hin, dies in den nächsten Tagen anzugehen und spätestens bis zum 17. Mai zu tun.

Veröffentlicht am
Das MLR rät dazu, für den Antrag ausreichend Vorlauf einzuplanen. Sofern für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, sind diese in Papierform bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) fristgerecht einzureichen.Und beim erstmaligen Zugang zu FIONA muss gegebenenfalls eine neue PIN mit einer höheren Sicherheitsstufe angefordert werden. Wichtig: Die elektronische Einreichung über den Auswahlpunkt „Antrag einreichen" darf nicht vergessen werden. Ansonsten gilt der Antrag nicht als rechtsgültig gestellt. Eingang wird angezeigt Der erfolgreiche elektronische Eingang des Antrags bei der zuständigen ULB wird auf der FIONA-Statusseite angezeigt. Zu jeder elektronisch erfolgten Einreichung ist in FIONA in der...
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