Der Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Antragsjahr 2021 (Durchführung 2021 – die Maßnahme soll 2021 durchfeführt werden) ist bis zum spätestens 31. Dezember 2020 (Ausschlussfrist) unter Angabe des geplanten Flächenumfangs (Flurstücksverzeichnis zum Antrag Umstrukturierung und Umstellung) bei den Landratsämtern beziehungsweise den unteren Landwirtschaftsbehörden zu stellen. Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Rebflächen in Baden-Württemberg, die als natürliche Personen, Zusammenschlüsse von natürlichen Personen sowie juristische Personen zuwendungsfähige Maßnahmen durchführen und die damit verbundenen Kosten tragen. →Mehr unter https://foerderung....