Die Gelben" laufen aus
Pflanzenschutzgeräte sind nach § 3 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 6. Juli 2013 innerhalb von drei Jahren (sechs Kalenderhalbjahren) bei einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte vorzustellen. Im laufenden Jahr verlieren Prüfplaketten mit gelber Farbe die Gültigkeit.
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