Nach der VO über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) müssen die folgenden Geräte seit dem 31. Dezember 2020 erstmals geprüft sein: Stationäre und mobile Beizgeräte, Granulatstreugeräte (auch Düngerstreuer mit denen zum Beispiel Schneckenkorn ausgebracht wird), schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte oder Bodenentseuchungsgeräte. Ab diesem Jahr dürfen diese Geräte somit nur noch zum Einsatz kommen, wenn sie geprüft und mit einer Prüfplakette versehen sind.