Neues Agrardieselverfahren
Zum 1. Januar 2021 hat die Zollverwaltung das Antragsverfahren für die Agrardieselentlastung geändert. Hintergrund ist das Inkrafttreten der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer.
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