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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft

Deckzentrum: Gruppenhaltung wird Pflicht

Die am 9. Februar dieses Jahres in Kraft getretene novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat sich mehr Tierwohl in den Schweineställen auf die Agenda geschrieben. Ein Knackpunkt: Die Haltung der Sauen im Deckzentrum. Worauf es dabei fortan ankommt, und welche Vorgaben nach einer Übergangsfrist erfüllt werden müssen, darüber diskutierten am Dienstag vorvergangener Woche knapp 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem vom Bildungs- und Wissenszentrum (LSZ) Boxberg initiierten Online-Seminar im Zuge des Netzwerkes Fokus Tierwohl.

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Für die Zeit nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung muss für Sauen eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern pro Sau bereitstehen.
Für die Zeit nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung muss für Sauen eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern pro Sau bereitstehen.LSZ Boxberg
Eines vorneweg und ein Thema, das am Dienstagabend vorvergangener Woche unter den Zuhörerinnen und Zuhörern immer wieder aufkam: Die Übergangsfristen für die verabschiedeten Änderungen der siebten und achten Verordnung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gelten seit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 9. Februar 2021. Der festgelegte Zeitrahmen soll den Sauenhaltern dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nach die nötige Planungssicherheit geben, damit sie ihren Betrieb fristgerecht umstellen oder im Zweifelsfall aus dem Betriebszweig aussteigen können. Weil spätestens Ersteres entsprechende Investitionen nach sich ziehen dürfte, stellt das BMEL für die Umstellung 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm bereit. Auch...
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