Aktualisierung vom 10. August 2020: Im Vergleich zum Merkblatt vom 28. Juli wurden zwei Angaben korrigiert: Tabelle 2: Schweinegülle: Bei Grünland gilt ab 1. Februar 2025 die gleiche Mindestwirksamkeit wie für das Ackerland. Abbildung 2: Der Aufbringungszeitraum für Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost gilt bis Ende November. Die entsprechenden Stellen sind im Merkblatt gelb markiert. →Die aktualisierte Fassung gibt es im Netz unter www.bwagrar.de , Webcode 6647497.