Bei vielen Pflanzenschutzmitteln wird das Tragen von Arbeitskleidung in behandelten Kulturen vorgeschrieben. Geeignete Kleidung musste bisher aus einem Mischgewebe aus Polyester und Baumwolle mit einer Stoffdichte von mindestens 250 g/m² hergestellt sein. Gängig sind auf dem Markt für Arbeitskleidung jedoch 245 g/m². Nach einer Prüfung des BVL ist auch diese reduzierte Mindeststoffdichte für entsprechende Arbeitskleidung ausreichend. Durch die Anpassung des Wertes wird das Angebot an Arbeitskleidung für Nachfolgearbeiten deutlich größer.