Die Düngeverordnung hat sich zum 1. Mai geändert. In einem Merkblatt des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg erfahren Sie, was sich diesen Herbst konkret beim Aufbringen von Düngemitteln ändert. Für viele Dünger gilt nun ein Aufbringverbot auf Ackerland ab Ernte der Hauptfrucht, sofern kein unmittelbarer N-Bedarf besteht. In mehreren Fällen wurden die Sperrfristen zudem verlängert. →Das Merkblatt als PDF finden Sie auf www.bwagrar.de , Webcode 6647497 sowie auf www.ltz-bw.de > Pflanzenbau > Düngung.