Nach der Saat sollten gefährdete Rübenflächen unbedingt kontrolliert werden. Geeignete Kontrollmethoden, wie das Auslegen von feuchten Säcken oder Schneckenfolien und die zugelassenen Schneckenbekämpfungsmittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020" beschrieben.Bei der Ausbringung von Schneckenkorn-Produkten muss ein Eintrag in angrenzende Flächen, ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen, vermieden werden (NT116). Nur wenn sichergestellt ist, dass kein Schneckenkorn auf den Feldsaum gelangt, kann Schneckenkorn randscharf gestreut werden.