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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Zeit bis 30. Juni 2020

Nachbau melden und Züchtungsfortschritt sichern

Veröffentlicht am
Für das Anbaujahr Herbst 2019 und Frühjahr 2020 werden in Kürze wieder die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2020. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Anbaubedingungen durch längere Trockenphasen oder extreme Hitze schwieriger werden, ist die Züchtung gefragt. Allerdings ist die Entwicklung neuer Sorten aufwendig und teuer. Die deutschen Pflanzenzüchter sind meist mittelständische Unternehmen und die Z-Lizenz- sowie Nachbaugebühren essenziell, um den Züchtungsfortschritt zu sichern. Die Zahlungspflicht beim Nachbau besteht unabhängig davon, ob zuvor ein...
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