Die Aufbrauchfrist sowohl für das Produkt Mesurol flüssig als auch für behandeltes Saatgut endet am 3. April 2020 – nicht am 30. April, wie in Ausgabe 20 auf Seite 19 zum 67. Pflanzenschutztag zunächst berichtet wurde. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.