Beim anstehenden Pflanzenschutz sind Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Oberflächengewässer zu beachten. Daran erkennt man laut Pflanzenschutzrecht zu schützende Gewässer: Ständig oder regelmäßig über längere Zeit (periodisch) im Jahr wasserführend; Gewässerbett bei Austrocknung erkennbar; Vorkommen schutzwürdiger Wasserorganismen (Tiere und Pflanzen); Bei Austrocknung keine Landpflanzen am Gewässerboden; Wasserpflanzen vorhanden. Um eine Abdrift in Gewässer zu verhindern, gelten bestimmte Mindestabstände (NW606). Bei Verwendung verlustmindernder Technik können die Abstände in Abhängigkeit von der Abdriftminderungsklasse (50, 75 und 90 Prozent) reduziert werden (NW605). Die Anwendung einer Reihe von Mitteln muss grundsätzlich mit einem...