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Auch Streuer im Blick

Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/128/EG in nationales Recht sind bei der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes beziehungsweise der Pflanzenschutzgeräteverordnung neue Gerätearten bei der Gebrauchtgerätekontrolle dazugekommen. Davon betroffen sind auch die Granulatstreuer.

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Grundsätzlich gilt: Wird ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ausgebracht, ist ein Streuer prüfpflichtig.
Grundsätzlich gilt: Wird ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ausgebracht, ist ein Streuer prüfpflichtig.Glaser, LTZ
Dabei ist davon auszugehen, dass bei der Geräteart Granulatstreugeräte allein in Baden-Württemberg rund 15.000 Geräte vorhanden sind. Bei der Erarbeitung der Prüfmerkmale wurde auf das Messen der Querverteilung mit einem Prüfgranulat verzichtet. Zum einen, da sich jedes auszubringende Granulat anders verhält als das Prüfgranulat, zum anderen hätte das kontaminierte Prüfgranulat nach einer bestimmten Anzahl an Messungen ausgetauscht werden müssen. Die Kosten für Beschaffung und Entsorgung des Prüfgranulats hätten die Kontrolle, ohne Nutzen für den Gerätebesitzer, erheblich teurer gemacht. Wie bei den anderen Gerätearten gilt auch für Granulatstreuer, dass sie sauber und ohne sichtbare Reste von Granulaten vorgestellt werden. Sind Reste...
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